Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der KeDo Solutions GmbH, Bielefelderstr. 52, 57368 Lennestadt (nachfolgend „KeDo Solutions“) und ihren Kunden.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. KeDo Solutions erbringt Dienstleistungen und liefert Produkte im Bereich der Netzwerktechnik, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Kameras
  • Telefonanlagen
  • Zutrittskontrolle
  • Zeiterfassung
  • Smarthome
  • Server
  • Signage Anlagen
  • Firewall

2.2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen individuellen Verträgen und Leistungsbeschreibungen.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1. Angebote von KeDo Solutions sind freibleibend und unverbindlich.

3.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von KeDo Solutions zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von KeDo Solutions innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

4.3. Bei Zahlungsverzug ist KeDo Solutions berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

5. Lieferung und Leistungszeit

5.1. Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.

5.2. KeDo Solutions ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die KeDo Solutions die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat KeDo Solutions auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

6. Abnahme und Gefahrenübergang

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von KeDo Solutions unverzüglich abzunehmen, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt wurde.

6.2. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

7. Gewährleistung

7.1. KeDo Solutions gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweisen.

7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.

7.3. Offensichtliche Mängel sind KeDo Solutions innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

8. Haftung

8.1. KeDo Solutions haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet KeDo Solutions der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von KeDo Solutions.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, KeDo Solutions von Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unverzüglich zu informieren.

10. Datenschutz

10.1. KeDo Solutions erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

10.2. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung von KeDo Solutions zu entnehmen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von KeDo Solutions, sofern der Kunde Kaufmann ist.

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden Verträge entweder für die im jeweiligen Vertrag festgelegte Laufzeit oder auf unbestimmte Zeit geschlossen.

12.2. Verträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

12.3. Verträge mit einer festen Mindestlaufzeit können erstmals zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern nicht im Vertrag etwas anderes geregelt ist.

12.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei trotz schriftlicher Abmahnung nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder sich der Kunde mit Zahlungen in Verzug befindet.

12.5. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Übermittlung per E-Mail ist ausreichend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

13. Gesetzliche Anforderungen, Stand der Technik und Änderungen

13.1. KeDo Solutions erbringt ihre Leistungen unter Beachtung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Vorgaben, insbesondere der für IT-Dienstleistungen relevanten Regelungen zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit sowie zu Telekommunikations- und Telemediendiensten, soweit diese im konkreten Leistungsumfang einschlägig sind.

13.2. Soweit KeDo Solutions im Rahmen der Leistungserbringung technische und organisatorische Maßnahmen zur Informationssicherheit umsetzt, orientieren sich diese – abhängig von Art, Umfang und Risikolage der jeweiligen Leistung – am Stand der Technik sowie an anerkannten Standards und Empfehlungen, insbesondere an gängigen Grundschutz- und Risikomanagement-Ansätzen. Eine konkrete Zertifizierung (z. B. ISO 27001) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.

13.3. Sofern neue oder geänderte gesetzliche Anforderungen während der Vertragslaufzeit zusätzliche Anpassungen der Leistungen, Sicherheitsmaßnahmen, Dokumentationen oder Prozesse erforderlich machen (z. B. im Kontext europäischer Digital- und Cybersecurity-Regelungen), werden die Parteien die erforderlichen Maßnahmen abstimmen. Mehrleistungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.

13.4. KeDo Solutions ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder behördlichen Vorgaben erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Fristen wird KeDo Solutions in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs ist KeDo Solutions berechtigt, den betroffenen Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen, sofern eine Fortsetzung ohne die Änderung unzumutbar ist.